Antrag zur Bestellung eines VRN-MAXX-Ticket
durch den Landkreis Germersheim bei Beförderung im
öffentlichen Linienverkehr für die
Realschule Plus Lingenfeld   und
ab dem Schuljahr
Klassenstufe des Schülers:
Dieser Antrag wird ausschließlich elektronisch
an die Kreisverwaltung Germersheim übermittelt.
Angaben über die Schülerin/den Schüler, für die/den Fahrtkostenübernahme beantragt wird
Wohnung (anzugeben ist der Hauptwohnsitz)
Personensorgeberechtigte:
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Name
Vorname
Geburtsdatum
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Tel.-Nr.
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Tel.-Nr.
Straße
PLZ
Hausnummer
Wohnort
Datum
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Ist die Adresse identisch mit der Adresse des(r) Schülers(in)?
Name
Vorname
Name
Vorname
Ihre E-Mail-Adresse (für die Zusendung einer Bestätigungsmail)
Mir ist bekannt, dass zu Unrecht gezahlte Beträge zurückgefordert werden sowie der Widerruf der Fahrtkostenübernahme vorbehalten bleibt, insbesondere bei Wegfall oder Änderung der Voraussetzungen, die der Bewilligung zugrunde lagen, oder für den Fall, dass die besondere Gefährlichkeit des Schulweges entfällt, oder nachträglich neue Tatsachen eintreten, die berechtigt hätten, die Fahrtkostenübernahme zu versagen; dies gilt auch, wenn die Gefährlichkeit des Schulweges auf Grund des höheren Lebensalters der Schülerin bzw. des Schülers nicht mehr gegeben ist.

Ich bin damit einverstanden, dass zur Organisation der Schülerbeförderung die notwendigen Daten an den Verkehrsunternehmer weitergegeben werden.

Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, bei einer Änderung der in diesem Antrag gemachten Angaben einen neuen Antrag zu stellen. Falls die Voraussetzungen für die Übernahme der Beförderung nicht mehr gegeben sind, werde ich dies bei Kreisverwaltung Germersheim, FB 24 - Schulen und Bildung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim schriftlich melden.

Erklärung
Passbild
(wird elektronisch übermittelt, daher nicht sichtbar)

Die Kreisverwaltung Germersheim übernimmt gemäß § 69 Schulgesetz, sowie der Satzung und den Richtlinien des Landkreises Germersheim über die Schülerbeförderung, für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen und Realschulen plus in der jeweiligen Schulform die notwendigen Kosten für die Beförderung zur Schule. Hierbei werden die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule der gewählten Art bzw. zur zuständigen Schule übernommen, wenn der Schulweg bei Grundschulen länger als 2km bzw. bei Realschulen plus länger als 4 km oder wenn er besonders gefährlich ist.

Über den Antrag entscheidet die Kreisverwaltung, in deren Gebiet die besuchte Schule liegt. Antragsberechtigt sind bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Personensorgeberechtigen. Besteht kein Anspruch auf die Übernahme von Fahrtkosten, wird von der Kreisverwaltung Germersheim eine schriftliche Ablehnung erteilt.

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